mit abgeschlossenem Studium (Diplom/Bachelor/Master) im Bereich Psychologie, soziale Arbeit oder Heilpädagogik für die Therapie von Kindern mit Teilleistungsstörungen, die von Behinderung bedroht sind (SGB IIII §35a) zunächst befristet für 19,5 Stunden/Woche bis 31.12.2023.